Das bislang kaum bekannte Start-Up ClearView AI soll eine Gesichtserkennungs-App entwickelt haben, mit der man Menschen anhand eines Fotos innerhalb von Sekunden identifizieren kann. Grundlage ist eine gigantische Fotodatenbank, die ClearView mit Bildern von Milliarden Menschen aus dem Netz aufgebaut hat, eingesammelt aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Facebook, Twitter oder YouTube. Die New York Times, die über das Start-Up berichtete, spricht vom „Ende der Privatsphäre“.
Die Technologie hinter ClearView ist nicht neu oder besonders bahnbrechend. Entscheidend ist wohl der Tabu-Bruch, denn ClearView hat existierende Technologien so zusammengesetzt, dass sie zu einem äußerst effektiven Ermittlungswerkzeug werden. Lädt man ein Bild in die App hoch, rechnet diese das Gesicht in ein mathematisches Modell um und gleicht es mit allen anderen Modellen in der Datenbank ab. So bekommt man alle öffentlich im Netz zugänglichen Fotos der Person angezeigt, inklusive Links zur Fundstelle. Name, Adresse oder Beruf einer beliebigen Person sind damit nur noch wenige Klicks entfernt – egal ob es sich um einen Passanten handelt, eine gesuchte Verbrecherin oder eine Demoteilnehmerin.
ClearView vermarktet sein Produkt bisher vor allem an Ermittlungsbehörden in den USA und Kanada, mehr als 600 sollen den Service inzwischen nutzen, darunter lokale Polizeibehörden, aber auch das FBI. Die Aufregung ist nachvollziehbar. Was das Start-up geschaffen hat, kommt den dystopischen Zukunftsvisionen aus SciFi-Filmen wie Minority Report recht nahe. Selbst eine passende Augmented-Reality-Brille soll ClearView entwickelt haben. Anonymität auf der Straße würde damit unmöglich, die Suche nach einem Gesicht wäre so einfach wie das schnelle Googlen eines Namens.
Wie eine Suchmaschine für das Gesicht
Bisher lizenziert ClearView seine Dienste nur an Behörden in den USA und Kanada. Was wäre aber, wenn auch europäische Behörden auf die Idee kämen, das angeblich so effektive Ermittlungswerkzeug zu nutzen, von dem US-Kolleg:innen schwärmen? In der EU gelten nicht erst seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strenge Auflagen für den Datenschutz. Sie verbieten es, ohne Zustimmung oder gesetzliche Erlaubnis der Betroffenen persönliche Daten zu speichern oder zu verarbeiten.
Automatisch rechtswidrig wäre ClearView damit aber nicht, sagt Malte Engeler. Er ist Richter am Verwaltungsgericht, beschäftigt sich wissenschaftlich mit Datenschutzrecht und wundert sich ein wenig über die Aufregung um das Start-up. Im Grunde sei der Dienst nicht viel mehr als eine Rückwärts-Bildersuche, wie sie andere Suchmaschinen bereits seit Jahren zur Verfügung stellen. Neu ist im Grunde nur, dass statt Worten nun Gesichter – ermöglicht durch einen Algorithmus zur Gesichtserkennung – durchsucht und verglichen werden.
Rechtlich gesehen hätte ClearView damit zunächst die gleichen Probleme wie jede andere Suchmaschine auch, die personenbezogene Daten zugänglich macht, sagt Engeler. ClearView nutzt für seine Datenbank schließlich Bilder und Informationen, die öffentlich im Netz verfügbar sind. Nichts anderes täten Google und Startpage auch, wenn sie Suchergebnisse ausspuckten. ClearView hatte die Bilder zwar ohne Erlaubnis von Facebook, Twitter und anderen Websites herunter geladen und damit gegen deren Nutzungsbestimmungen verstoßen. Das an sich ist aber noch keine Gesetzesverletzung, sondern zunächst nur ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen.
Dass eine Strafverfolgungsbehörde in der EU, die ClearView einsetzen wollte, dafür die nötigen rechtlichen Grundlagen hätte oder jedenfalls bekommen könnte, ist nach Einschätzung von Engeler nicht auszuschließen. Googeln sei den Ermittler:innen schließlich auch nicht untersagt. Und das für Strafverfolgungsbehörden maßgebliche Datenschutzrecht, die Datenschutzrichtline für die Polizei und Justiz, lässt durchaus Spielraum zu
Nötig wäre ein Grundrecht auf Unüberwachtheit
Auch Nils Leopold, innenpolitischer Referent der Grünen im Bundestag, weist auf Twitter darauf hin, dass der Datenschutz alleine nicht ausreicht, um Szenarien wie diese zu verhindern. „Nur als Privatheitsschutz in Öffentlichkeiten, etwa als Grundrecht auf Unüberwachtheit in öffentlichen Räumen, wird man Entwicklung gerecht.“
Horst Seehofers Innenministerium plant derzeit, die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern, so dass diese an Bahnhöfen und Flughäfen demnächst auch Überwachungskameras mit Gesichtserkennung einsetzen kann. Noch ist der Entwurf nicht Gesetz, sollten die Wünsche des Innenministeriums jedoch umgesetzt werden, könnten die Behörden auch hierzulande Gesichtserkennungs-Software wie die von ClearView nutzen.
Expert:innen kritisieren hingegen, dass die Technologie so weiterreichende gesellschaftliche Auswirkungen hat, dass sie grundsätzlich im öffentlichen Raum verboten werden sollte. Einzelne Städte in den USA wie San Francisco haben das bereits getan. Begründung: Die Gefahren für die Grundrechte der Einzelnen überwiegten bei weitem die Vorteile.
EU-Kommission: Vielleicht ein bisschen verbieten
In der EU läuft dagegen noch die Debatte darüber, wie sehr Gesetzgebende in diese Entwicklung eingreifen sollten. Politico hat vor wenigen Tagen einen Entwurf veröffentlicht, in dem die EU-Kommission die grundlegende Richtung festzurrt. Darin heißt es, dass Gesichtserkennung im öffentlichen Raum für drei bis fünf Jahre verboten werden könnte, bis man die Auswirkungen besser abschätzen und Risiken minimieren könne. „Das würde die Rechte der Einzelnen schützen, besonders was den Missbrauch der Technologie angeht.“ Allerdings sei das ein weitreichender Eingriff, der die Entwicklung der Technologie behindern könne. Die Kommission ist „daher der Ansicht“, dass es besser sei, sich auf die „Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zu konzentrieren“.
Ursula von der Leyen hatte angekündigt, binnen der ersten 100 Tage im Amt als neue Kommissionspräsidentin Gesetze zur Regulierung von so genannter Künstlicher Intelligenz auf den Weg zu bringen, in diesen Bereich fällt auch die automatische Gesichtserkennung. Die Frist wird sie wohl halten. Das Whitepaper, das Ende Februar erscheinen soll, ist allerdings noch weit von einer Gesetzgebung entfernt. Es buchstabiert lediglich Optionen aus, die die EU-Kommission für Eingriffe in Betracht zieht. Gesetze, wenn sie denn folgen, werden frühestens Ende des Jahres erwartet. Derzeit klingt es nicht danach, als halte die Kommission gesetzliche Regulierung für die beste Option.
